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Nutzungsausfall­entschädigung – Was steht mir zu?

Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall © iStockPhoto
Inhaltsverzeichnis: Nutzungsausfall­entschädigung – Was steht mir zu?

Es hat gekracht und Ihr Wagen ist nicht mehr fahrtüchtig. Damit Sie während der Reparaturdauer dennoch von A nach B kommen, können Sie zum Beispiel einen Mietwagen fahren. Oder Sie machen eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend und lassen sich den Schaden, der Ihnen durch den Ausfall ihres Autos entsteht, auszahlen. Alles, was es zur Nutzungsausfallentschädigung und ihrer Berechnung zu wissen gibt, erklären wir hier.

Nutzungsausfallentschädigung – Was ist das?

Sobald Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, stehen Ihnen umfangreiche Rechtsansprüche zu. Dazu zählen nicht nur die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeugs, sondern auch andere Leistungen, die Sie als Unfallopfer geltend machen können. Eine davon ist die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung. Dabei entsteht ein Nutzungsausfall immer dann, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Es muss dann repariert oder sogar verschrottet werden. Das heißt, dass Sie Ihren PKW eine Zeitlang nicht fahren können und für diese Zeit eine Ausfall Entschädigung, also eine Kompensation, erhalten.

Das gilt übrigens auch dann, wenn Ihr Fahrzeug ein Totalschaden ist und nicht mehr repariert werden kann. Es ist also unerheblich, ob der Nutzungsausfall nur zeitweise oder dauerhaft auftritt. Sobald Ihnen einen Nutzungsausfallschaden entstanden ist, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Dafür gibt es jedoch bestimmte Regeln.

Nutzungsausfallentschädigung wie beantragen?

Die Ausfallentschädigung wird ebenso wie die übrigen Kosten und Aufwände, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind, bei der Versicherung des Unfallverursachers beantragt. Zum Beispiel, indem Sie diese schriftlich einfordern. Nicht immer ist das jedoch für Sie als Laien problemlos möglich. 

Damit Sie die Ihnen zustehende Nutzungsausfallentschädigung erhalten, nicht unnötig mit der Versicherung des Unfallgegners diskutieren müssen und vor allem nicht aus Unwissenheit Geld einbüßen, empfehlen wir Ihnen, die Beantragung und alles andere unseren erfahrenen Verkehrsrechts-Experten zu überlassen. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld schnellstmöglich erhalten, beraten Sie umfassend zu allen Leistungen, die Ihnen zustehen, und kümmern uns um die Kommunikation mit der Versicherung. Das spart Ihnen Zeit und Nerven und sichert Ihre Ansprüche.

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Wer erhält und zahlt eine Nutzungsausfallentschädigung?

Eine Nutzungsausfallentschädigung Auto steht Unfallbeteiligten zu, die nicht für den Unfall verantwortlich sind. Das heißt, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall ein Anrecht auf die Entschädigung haben, für diese aber nicht selbst aufkommen müssen. Diese Kosten werden vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung getragen. Denn diese zählen zu den Leistungen, die Ihnen als unverschuldet in einen Unfall geratenen Beteiligten zustehen und die die Ihnen dadurch entstandenen Nachteile ausgleichen sollen.

Hierbei wird davon ausgegangen, dass Sie einen Nachteil haben, wenn Sie Ihr Auto durch die notwendige Reparatur oder den Totalschaden nicht wie gewohnt nutzen können. Da sie jedoch am Ausfall Ihres Fahrzeugs nicht schuld sind und hier der Unfallverursacher die Verantwortung trägt, gehen die Kosten für den Ausgleich dieses Nachteils voll zu Lasten von dessen Versicherung. 

Nutzungsausfallentschädigung berechnen – So geht’s

Wie bei fast allen Dingen rund um Ausfallentschädigungen gibt es auch für die Nutzungsentschädigung PKW feste Vorgaben und Regeln. Einfach selbst einen Wert Ihres Ausfalls festlegen können sie nicht. Stattdessen müssen Sie die Nutzungsausfallentschädigung berechnen lassen. Dafür müssen zuvor zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Nutzungswille:
    Das Auto muss in der Zeit der Reparatur/Neubeschaffung benötigt werden. Das muss nicht zwingend die regelmäßige Fahrt zur Arbeit sein. Es reicht auch, wenn Sie in dieser Zeit eine Reise planen oder Verwandte besuchen wollen. Wichtig ist hier, dass Sie das Auto in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollen und/oder benötigen.
    Am einfachsten „beweisen“ Sie den Nutzungswillen, indem Sie das beschädigte Fahrzeug zur Reparatur geben oder ein Ersatzfahrzeug anschaffen. Die gegnerische Versicherung könnte sonst behaupten, dass Sie freiwillig zu Fuß unterwegs sind und keine Nutzungswille besteht.
  2. Nutzungsmöglichkeit:
    Natürlich müssen Sie auch in der Lage sein, Ihr Auto in dieser Zeit zu fahren. Haben Sie sich das Bein gebrochen, liegen im Krankenhaus oder haben Ihren Führerschein verloren ist das nicht gegeben. Das gilt übrigens auch, wenn Sie eine Flugreise geplant haben und den Urlaub gar nicht mit dem Auto antreten werden.

Erst wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind – Sie Ihr Auto also sowohl nutzen wollen als auch nutzen können – können Sie die Nutzungsausfallentschädigung berechnen. Deren Höhe liegt in der Regel zwischen 23 Euro und 175 pro Tag und hängt maßgeblich von Ihrem Fahrzeugmodell, dessen Ausstattung und dem Baujahr des PKW ab. Denn diese Daten geben an, wo Ihr Fahrzeug in der Nutzungsausfalltabelle eingeordnet wird. Diese gibt an, wie hoch der angenommene Nutzungsausfall ist und regelt, welche Zahlung Ihnen für jeden Tag des Ausfalls zusteht. Viele Fahrer kennen die Aufstellung auch unter dem Namen Eurotax-Schwacke-Tabelle.

Versicherung will zu wenig zahlen

Weil die Einschätzung aufgrund des Fahrzeugalters nicht immer zielführend ist – schließlich gibt es top gepflegte, ältere Fahrzeuge ebenso wie vier Jahre alte Klapperkisten – achten Sachverständige oft auch auf Pflege- und Erhaltungszustand. Deshalb ist es besonders wichtig, dass ein unabhängiger Sachverständiger einen Blick auf Ihren Unfallwagen wirft. 

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Nutzungsausfall wird durch Gutachter bestimmt

Doch auch wenn die Nutzungsausfalltabelle einen Anhaltspunkt für den jeweiligen Tagessatz gibt, legt die tatsächliche Einordnung des Wagens ein Gutachter fest. Hier spielt vor allem das Alter des Fahrzeugs eine Rolle. Denn PKW, die älter als fünf Jahre sind, rutschen automatisch eine Stufe tiefer. Bei einem Alter von mehr als zehn Jahren sind es sogar zwei Stufen. Noch ältere Fahrzeuge werden gar nicht mehr nach Schwacke eingestuft, sondern erhalten nur noch die sogenannten Vorhaltekosten. Das sind die Kosten, die entstehen, damit das Auto noch fährt. Zum Beispiel die KFZ-Steuer, aber auch Mietausgaben für einen Stellplatz.

Verzögerungen bei der Reparatur

Zu beachten ist, dass Sie als Geschädigter dennoch eine Schadenminderungspflicht haben. Das heißt, dass die Reparatur schnellstmöglich stattfinden muss und nicht verzögert werden darf. Sie müssen sich also sowohl um eine schnelle Festlegung des Schadens als auch um eine zügige Reparatur bemühen. Kommt es dennoch zu Verzögerungen, etwa weil Ersatzteile nicht rechtzeitig lieferbar sind, kann die gegnerische Versicherung zum Beispiel einen Reparaturablaufplan einfordern, der die Verhinderung dokumentiert und nachweist.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Wichtig zu wissen ist, dass Sie sich bei einem Ausfall Ihres Fahrzeugs zwischen einem Mietwagen und der Entschädigung entscheiden müssen. Denn beide Kompensationen zahlt die gegnerische Versicherung nicht. Das heißt, dass Kunden, die sich einen Mietwagen stellen lassen, kein zusätzliches Anrecht auf die Nutzungsausfallentschädigung haben – und umgekehrt. Zwar entsteht Ihnen auch mit einem Mietwagen ein Nutzungsausfall, dieser wird durch das Leihfahrzeug jedoch schon entsprechend ausgeglichen. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Zeit der Reparatur oder Neuanschaffung des eigenen Wagens aufzuteilen und so einige Tage einen Mietwagen zu fahren und die restliche Zeit über die Entschädigung abzugelten. 

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Nutzungsausfallentschädigung bei Zweitwagen

Haben Sie Zugriff auf einen Zweitwagen, den Sie in der Zeit der Reparatur nutzen können, entfällt Ihr Recht auf einen Mietwagen und die Nutzungsausfallentschädigung. Allerdings nur dann, wenn dieser Zweitwagen nicht von anderen Familienmitgliedern benötigt wird. Fährt damit beispielsweise Ihr Partner auf Arbeit oder Ihr Kind zur Uni, dann gilt dieses Fahrzeug nicht als von Ihnen potentiell nutzbares Zweitfahrzeug und Sie können dennoch zwischen Mietwagen und Entschädigung wählen.

Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden – Was steht mir zu?

Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen nicht nur dann zu, wenn sich Ihr Fahrzeug in der Werkstatt befindet, sondern auch dann, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. In diesem Fall ist das Auto nicht mehr wirtschaftlich zu reparieren und muss neu gekauft werden. Da das ebenfalls Zeit in Anspruch nimmt, in der Sie kein Auto haben, können Sie ebenfalls eine Entschädigung beantragen. Dabei sind die Regeln die gleichen wie bei einer Reparatur, es gelten jedoch andere Fristen. 

Denn hier wird eine Zeit angenommen, die Sie brauchen, um Ihr Fahrzeug neu zu kaufen. Früher ging der Gesetzgeber hier von maximal 14 Tagen aus. Allerdings haben Gerichte diese Zeitspanne deutlich angehoben. So wird der Prozess mittlerweile mit um die 26 Tagen angesetzt, da für die Neubeschaffung nicht mehr nur die tatsächliche Dauer für den Kauf, sondern auch die Zeit der Schadensbeurteilung und eine Bedenkzeit eingerechnet werden. 

Die richtigen Schritte zur fairen Schadensregulierung

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten und möchten Nutzungsausfall erhalten? Dann gehen Sie auf Nummer Sicher und melden Sie sich direkt bei uns:

  • Unser kompetentes Expertenteam bespricht mit Ihnen das für Sie richtige weitere Vorgehen.
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  • Sie werden über jeden Regulierungsfortschritt über unser innovatives KIS (Kunden-Informations-System) auf dem Laufenden gehalten.

Wir können Ihren Unfall nicht ungeschehen machen. Aber wir machen das Beste für Sie daraus, versprochen!

FAQ

Wer zahlt Nutzungsausfallentschädigung?

Die Kosten für die Entschädigung werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen und gehören zu dem Leistungspaket, dass Unfallgeschädigten während der Schadensregulierung zusteht.

 

 

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Wie lange Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall?

Die Nutzungsentschädigung PKW wird nach einem unverschuldeten Unfall für die Dauer der Reparatur des eigenen Fahrzeugs gezahlt. Und zwar so lange, wie diese dauert. Allerdings gilt hier eine Schadenminderungspflicht, Sie müssen sich also um eine möglichst kurze Reparaturdauer bemühen. Außerdem können Sie die Entschädigung auch bei einem Totalschaden erhalten, wenn Ihr Auto gar nicht mehr reparabel ist.

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Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Nutzungsausfalltabelle, auch Schwacke-Liste genannt. Diese legt anhand von Kriterien wie dem Fahrzeugmodell und dessen Baujahr fest, welcher Nutzungsausfall angenommen wird. Je nach PKW sind das zwischen 23 Euro und 175 Euro pro Tag. Gezahlt wird für die Dauer der Reparatur oder Neubeschaffung.

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Wem steht Nutzungsausfallentschädigung zu?

Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie die Möglichkeit, für die Dauer der Reparatur Ihres Wagens eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Und zwar dann, wenn Sie auf Ihr Auto angewiesen und in der Lage sind, es auch zu fahren. Allerdings müssen Sie sich zwischen einem Mietwagen und der Entschädigung entscheiden. Denn beide Kompensationen sind nicht möglich. Die Entschädigung greift auch dann, wenn das Fahrzeug nach einem Totalschaden neu gekauft werden muss.

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